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Allgemeines
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- Rechtliche
- Grundlagen
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- Videoüberwachung
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- Videoüberwachung
Aufbau und Funktion
Videotechnik
Allgemeines

Schutzziele und Aufgaben

Unsere Gesellschaft muss sich heute mit Themen wie steigender Kriminalität, z.B. Vandalismus, Diebstahl, Raubüberfälle auf der einen Seite aber auch ständig steigenden Qualitätsanforderungen, ständig ansteigende Kosten für Personal und ein sich abzeichnender Verkehrkollaps auseinandersetzen. Anzutreffen sind diese zentralen Themen in unterschiedlichsten Bereichen, wie z.B. bei Banken, bei Behörden, in der Industrie, im Einzel- und Großhandel, bei Speditionen, in Casinos oder auch im Privatbereich.

In vielen der vorgenannten Risikobereiche kann der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen zur Ausschaltung bzw. deutlichen Reduzierung von Problemen beitragen.


Vorteile einer Videoüberwachungsanlage

Die wesentliche Vorteile einer Videoüberwachungsanlage sind im Einzelnen:

  • Beobachtung des Live-Geschehens vor Ort,
  • Überwachung mehrerer Objekte gleichzeitig von einem zentralen Punkt,
  • Archivierung des Ereignisses zur Beweissicherung,
  • kostengünstige Dauerobservation.

Mit Hilfe von Videoüberwachungsanlagen kann das örtliche Geschehen dauerhaft kontrolliert werden. Unregelmäßigkeiten und Gefahrensituationen werden sofort erkannt und es können Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.


Rechtliche Grundlagen

   

Im § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche geregelt. Danach ist sie nur zulässig, wenn sie zur Bewahrung des Hausrechtes oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist. Wesentlichen Aspekte des Datenschutzes wie Datensparsamkeit, Zweckbindung und Transparenz werden in § 6b ebenfalls behandelt. Empfindliche Bußgelder drohen demjenigen, der gegen diesen Paragraphen verstößt.


Staatliche Videoüberwachung

In den Landespolizeigesetzen werden die speziellen Kompetenzen der Polizei geregelt.

Viele Landesparlamente haben in den letzten Jahren entsprechende Änderungen verabschiedet, um den Einsatz von Videotechnik ihrer Polizei zu erlauben (z.B. § 15 a PolG NRW).

Nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG) darf die Bundespolizei Videoüberwachungssysteme nutzen.

Nach § 6 UVV "Kassen" und § 6 UVV "Spielhallen" müssen Kassenräume von Banken und Sparkassen und die Zugänge von Spielcasinos und Spielhallen mit Videoüberwachungsanlagen ausgestattet sein.

Besonders sensible Industrieanlagen, wie z.B. Atomkraftwerke, müssen ebenfalls mit Videoüberwachungsanlagen ausgerüstet sein.


Private Videoüberwachung

Verschiedene Objekte, wie z.B. Geschäftshäuser oder Supermärkte, werden verstärkt mit Videoüberwachungsanlagen ausgerüstet. Das Ziel hierbei ist hauptsächlich das Aufklären bzw. Vermeiden von Diebstahldelikten aber auch die Bekämpfung von Vandalismus.

Der Betreiber ist verpflichtet, durch geeignete Hinweisschilder auf das Vorhandensein einer Videoüberwachungsanlage hinzuweisen.

Autoknacker
Autoknacker
Überfall
Überfall
Ladendiebstahl
Ladendiebstahl
Ladendiebstahl
Ladendiebstahl
Überwachung eines Parkplatzes
Überwachung eines Parkplatzes
Schema einer Videoüberwachungsanlage
Schema einer Video-
überwachungsanlage
(Beispiel)
 
Sicherheitssysteme Schneider & Müller GmbH G.-Hauptmann-Str. 15 D-03044 Cottbus Tel: +49(0)355 / 72 944 72 Fax: +49(0)355 / 72 944 99 eMail: info@sm-alarmanlagen.de