Allgemeines 
   Schutzziele und Aufgaben 
     
    Unsere Gesellschaft muss sich heute mit Themen wie steigender Kriminalität, 
    z.B. Vandalismus, Diebstahl, Raubüberfälle auf der einen Seite aber 
    auch ständig steigenden Qualitätsanforderungen, ständig ansteigende 
    Kosten für Personal und ein sich abzeichnender Verkehrkollaps auseinandersetzen. 
    Anzutreffen sind diese zentralen Themen in unterschiedlichsten Bereichen, 
    wie z.B. bei Banken, bei Behörden, in der Industrie, im Einzel- und Großhandel, 
    bei Speditionen, in Casinos oder auch im Privatbereich. 
  In vielen der vorgenannten Risikobereiche kann der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen 
    zur Ausschaltung bzw. deutlichen Reduzierung von Problemen beitragen. 
   
     Vorteile einer Videoüberwachungsanlage 
     
    Die wesentliche Vorteile einer Videoüberwachungsanlage sind im Einzelnen: 
   
  
    -  Beobachtung des Live-Geschehens vor Ort, 
 
    -  Überwachung mehrerer Objekte gleichzeitig von einem zentralen Punkt,
 
    -  Archivierung des Ereignisses zur Beweissicherung, 
 
    -  kostengünstige Dauerobservation.
 
   
      
  Mit Hilfe von Videoüberwachungsanlagen kann das örtliche Geschehen 
    dauerhaft kontrolliert werden. Unregelmäßigkeiten und Gefahrensituationen 
    werden sofort erkannt und es können Gegenmaßnahmen eingeleitet 
    werden. 
   
    Rechtliche Grundlagen 
     
          
     
    Im § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird die Videoüberwachung 
    öffentlich zugänglicher Bereiche geregelt. Danach ist sie nur zulässig, 
    wenn sie zur Bewahrung des Hausrechtes oder anderer berechtigter Interessen 
    erforderlich ist. Wesentlichen Aspekte des Datenschutzes wie Datensparsamkeit, 
    Zweckbindung und Transparenz werden in § 6b ebenfalls behandelt. Empfindliche 
    Bußgelder drohen demjenigen, der gegen diesen Paragraphen verstößt. 
   
    Staatliche Videoüberwachung 
     
    In den Landespolizeigesetzen werden die speziellen Kompetenzen der Polizei 
    geregelt.  
     
    Viele Landesparlamente haben in den letzten Jahren entsprechende Änderungen 
    verabschiedet, um den Einsatz von Videotechnik ihrer Polizei zu erlauben (z.B. 
    § 15 a PolG NRW). 
     
    Nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG) darf die Bundespolizei Videoüberwachungssysteme 
    nutzen. 
     
    Nach § 6 UVV "Kassen" und § 6 UVV "Spielhallen" 
    müssen Kassenräume von Banken und Sparkassen und die Zugänge 
    von Spielcasinos und Spielhallen mit Videoüberwachungsanlagen ausgestattet 
    sein. 
     
    Besonders sensible Industrieanlagen, wie z.B. Atomkraftwerke, müssen 
    ebenfalls mit Videoüberwachungsanlagen ausgerüstet sein. 
   
    Private Videoüberwachung 
     
    Verschiedene Objekte, wie z.B. Geschäftshäuser oder Supermärkte, 
    werden verstärkt mit Videoüberwachungsanlagen ausgerüstet. 
    Das Ziel hierbei ist hauptsächlich das Aufklären bzw. Vermeiden 
    von Diebstahldelikten aber auch die Bekämpfung von Vandalismus.  
  Der Betreiber ist verpflichtet, durch geeignete Hinweisschilder auf das Vorhandensein 
    einer Videoüberwachungsanlage hinzuweisen. 
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      | Autoknacker | 
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      | Überfall | 
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      | Ladendiebstahl | 
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      | Ladendiebstahl | 
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      | Überwachung eines 
        Parkplatzes  | 
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      Schema einer Video-  überwachungsanlage | 
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      (Beispiel) | 
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