Allgemeines
Schutzziele und Aufgaben
Unsere Gesellschaft muss sich heute mit Themen wie steigender Kriminalität,
z.B. Vandalismus, Diebstahl, Raubüberfälle auf der einen Seite aber
auch ständig steigenden Qualitätsanforderungen, ständig ansteigende
Kosten für Personal und ein sich abzeichnender Verkehrkollaps auseinandersetzen.
Anzutreffen sind diese zentralen Themen in unterschiedlichsten Bereichen,
wie z.B. bei Banken, bei Behörden, in der Industrie, im Einzel- und Großhandel,
bei Speditionen, in Casinos oder auch im Privatbereich.
In vielen der vorgenannten Risikobereiche kann der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen
zur Ausschaltung bzw. deutlichen Reduzierung von Problemen beitragen.
Vorteile einer Videoüberwachungsanlage
Die wesentliche Vorteile einer Videoüberwachungsanlage sind im Einzelnen:
- Beobachtung des Live-Geschehens vor Ort,
- Überwachung mehrerer Objekte gleichzeitig von einem zentralen Punkt,
- Archivierung des Ereignisses zur Beweissicherung,
- kostengünstige Dauerobservation.
Mit Hilfe von Videoüberwachungsanlagen kann das örtliche Geschehen
dauerhaft kontrolliert werden. Unregelmäßigkeiten und Gefahrensituationen
werden sofort erkannt und es können Gegenmaßnahmen eingeleitet
werden.
Rechtliche Grundlagen
Im § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird die Videoüberwachung
öffentlich zugänglicher Bereiche geregelt. Danach ist sie nur zulässig,
wenn sie zur Bewahrung des Hausrechtes oder anderer berechtigter Interessen
erforderlich ist. Wesentlichen Aspekte des Datenschutzes wie Datensparsamkeit,
Zweckbindung und Transparenz werden in § 6b ebenfalls behandelt. Empfindliche
Bußgelder drohen demjenigen, der gegen diesen Paragraphen verstößt.
Staatliche Videoüberwachung
In den Landespolizeigesetzen werden die speziellen Kompetenzen der Polizei
geregelt.
Viele Landesparlamente haben in den letzten Jahren entsprechende Änderungen
verabschiedet, um den Einsatz von Videotechnik ihrer Polizei zu erlauben (z.B.
§ 15 a PolG NRW).
Nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG) darf die Bundespolizei Videoüberwachungssysteme
nutzen.
Nach § 6 UVV "Kassen" und § 6 UVV "Spielhallen"
müssen Kassenräume von Banken und Sparkassen und die Zugänge
von Spielcasinos und Spielhallen mit Videoüberwachungsanlagen ausgestattet
sein.
Besonders sensible Industrieanlagen, wie z.B. Atomkraftwerke, müssen
ebenfalls mit Videoüberwachungsanlagen ausgerüstet sein.
Private Videoüberwachung
Verschiedene Objekte, wie z.B. Geschäftshäuser oder Supermärkte,
werden verstärkt mit Videoüberwachungsanlagen ausgerüstet.
Das Ziel hierbei ist hauptsächlich das Aufklären bzw. Vermeiden
von Diebstahldelikten aber auch die Bekämpfung von Vandalismus.
Der Betreiber ist verpflichtet, durch geeignete Hinweisschilder auf das Vorhandensein
einer Videoüberwachungsanlage hinzuweisen.
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Autoknacker |
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Überfall |
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Ladendiebstahl |
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Ladendiebstahl |
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Überwachung eines
Parkplatzes |
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Schema einer Video- überwachungsanlage |
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(Beispiel) |
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