Allgemeines
Schutzziele und Aufgaben Einbruchmeldeanlagen
(EMA - umgangssprachlich Alarmanlagen) dienen der frühzeitigen Erfassung
und Meldung von Eindringungsversuchen in einen bestimmten Bereich von Gebäuden
(Sicherungsbereich) und der Vermeidung des meist darauf folgenden Diebstahls.
Deshalb gehören Einbruchmeldeanlagen bei Banken, Juwelieren und vielen
anderen Unternehmen zum Standard.
Ein wirksamer Personen- und Eigentumsschutz basiert auf einer sinnvollen
Kombination von:
- Persönlichem Verhalten,
- Organisatorischen Maßnahmen,
- Mechanische Sicherheitstechnik,
- Elektronische Sicherheitstechnik.
Aus der VdS-Richtlinie 2311 „Planung und Einbau einer Einbruchmeldeanlage“:
- Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind vorzugsweise so zu konzipieren, dass Einbrüche/Einbruchsversuche
möglichst frühzeitig erkannt und gemeldet werden.
- Dabei müssen mechanische Sicherungseinrichtungen und die Überwachung
durch die EMA unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Interventionszeiten
so aufeinander abgestimmt werden, dass die Interventionskräfte nach
einer Meldung den Einsatzort möglichst schon erreichen können,
bevor der Täter die mechanischen Sicherungseinrichtungen überwunden
hat.
- Das Zusammenwirken von Elektronik und Mechanik muss jedoch so ausgeführt
werden, dass Falschmeldungen soweit wie möglich ausgeschlossen sind.
Trotzdem muss berücksichtigt werden:
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor Einbruch und Diebstahl!
Es gibt jedoch vielfältige Möglichkeiten, dem Einbrecher oder Dieb
technische Hindernisse in den Weg zu legen, die er nur mit Schwierigkeiten,
Lärm und Zeitaufwand überwinden kann. Dadurch wird das Risiko, entdeckt
zu werden, größer.
Mechanische Sicherungen sind die Grundlage jedes Sicherungssystems. Dabei
handelt es sich vor allem um Tür- und Fenstersicherungen. Bei mechanischen
Sicherungen sind zwei Aspekte von besonderer Bedeutung:
- Die Sicherungsmaßnahme muss von außen deutlich erkennbar sein
um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.
- Die Überwindung der Sicherung darf nur mit massivem Werkzeug und
unter hohem Zeitaufwand möglich sein.
Die elektronische Sicherung ist eine sinnvolle Ergänzung.
Bei Gefahrenmeldeanlagen sind dabei die folgenden Aspekte von besonderer
Bedeutung:
- Jede mechanische Sicherung kann überwunden werden.
- Nur eine EMA (Einbruchmeldeanlage) oder GMA (Gefahrenmeldeanlage) bietet
die Möglichkeit eines Überfallalarms bei Anwesenheit.
- Eine GMA kann auch andere Meldungen wie Feuer oder technische Alarme
übermitteln.
Vorurteile und Mythen
Gefährliche Unwissenheit und falsche Vorstellungen sind leider weit
verbreitet. Sie beweisen ein völlig realitätsfremdes Verständnis
von Sicherheit. Eine Sammlung typischer Irrtümer:
„Wer einbrechen will, schafft es auch trotz aller technischen
Sicherungen!“
Falsch: Die wenigsten Einbrecher gehören in die Sparte
der gut ausgerüsteten Profis. Haus- und Wohnungseinbrecher sind häufig
Gelegenheitstäter, die sich durch gute mechanische und elektronische
Sicherungen abhalten lassen. Die Erfahrung zeigt: Diebe wollen sich schnell
bedienen! Je mehr Hindernisse man dem Einbrecher in den Weg legt, umso seltener
erreicht er sein Ziel.
„Einbrecher kommen nur nachts und da bin ich sowieso zu Hause!“
Falsch: 35 % der Wohnungseinbrüche finden tagsüber
zwischen 6 und 21 Uhr statt. Durch Beobachtung (Klingeln, Anrufe) wird vorher
die Abwesenheit der Bewohner festgestellt.
„Ich bin ja versichert und bekomme alles ersetzt!“
Aber: Keine Versicherung kann ideelle Werte ersetzen oder
die psychischen Folgen von Einbrüchen ausgleichen. Viele Haushalte sind
oft auch unterversichert.
„Von außen sichtbare Alarmanlagen sind eine Einladung
für Diebe.“
Falsch: Die abschreckende Wirkung von sichtbaren Alarmanlagen
ist statistisch erwiesen.
„Bei mir wird nicht eingebrochen, denn bei mir ist nichts zu
holen!“
Falsch: Fast jeder unterschätzt die Werte, die er zu
Hause hat. Außerdem weiß ein Einbrecher meist nicht vorher, ob
es sich für ihn lohnt!
Zahlen und Fakten
Nach aktuellen Statistiken sind jedes Jahr etwa 195.000 Privatwohnungen und
–Häuser in Deutschland das Ziel von Einbrechern, d.h. etwa alle
2 (!) Minuten wird in Deutschland ein Einbruch im privaten Bereich verübt.
Von diesen 195.000 Einbrüchen pro Jahr werden fast 164.000 nicht aufgeklärt,
bei nur etwa 31.000 Einbrüchen konnten die Täter überführt
werden, was de facto eine Aufklärungsrate von 16% ist.
Ein Einbrecher merkt in der Regel erst dann, wenn er in der Wohnung steht,
was wertvoll ist.
Ebenso vergessen viele, welche Schäden von einem wütenden, da enttäuschten
Einbrecher angerichtet werden können, denn Vandalismus oder gar Brandstiftung
sind ebenfalls keine Seltenheit.
Die verursachten Schäden umfassen jährlich rund 600 Millionen Euro.
Doch viele Bürger und Gewerbetreibende unterschätzen die Gefahren
und vernachlässigen den Einbruchschutz, obwohl mehr als ein Drittel aller
Einbruchsversuche bereits an vorhandener Sicherungstechnik scheitert. Seit
Jahren stellen Industrieverbände und Errichter in Deutschland einen im
Vergleich zu anderen europäischen Ländern weitaus geringeren Ausstattungsgrad
an Sicherungstechnik fest.
Neben dem finanziellen bzw. materiellen Schaden, den ein Einbruch verursacht,
steht oftmals der immaterielle Schaden. Denn ein Einbruch ist gleichzeitig
auch immer ein Eindringen in den persönlichen Lebensbereich der Geschädigten!
Bei den Einbruchsopfern ist zudem die Angst vor der Konfrontation mit den
Tätern größer als die Angst vor dem Wertverlust. Und die Angst
vor einem Wiederholungsfall kann bis zum Wohnungswechsel oder gar einer therapeutischen
Behandlung führen.
Daher ist es sinnvoll, sich über einen vernünftigen Einbruchschutz
Gedanken zu machen, gleichgültig ob man Mieter einer Wohnung oder Eigentümer
eines Hauses oder einer Firma ist.
Normen und Richtlinien
Für Einbruchmeldeanlagen gelten folgende Normen und Richtlinien in der
jeweils aktuellsten Fassung:
VdS 2311 |
Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einbau |
DIN VDE 0833 Teil 1 |
Allgemeine Festlegungen für Gefahrenmeldeanlagen |
DIN VDE 0833 Teil 3 |
Festlegungen für Einbruchmeldeanlagen |
DIN EN 50130/31 |
Alarmanlagen – Einbruchmelder |
DIN EN 50136 |
Alarmanlagen - Alarmübertragungsanlagen und -einrichtungen |
Der richtige Grad
Einbruchmeldeanlagen (EMA) werden anhand des Risikos in verschiedene Sicherheitsstufen
unterteilt.
Die Norm DIN VDE 0833 Teil 3 sieht insgesamt vier Grade vor.
Der Grad 1 sieht eine Grundsicherung für geringe Risiken vor.
Für den Schutz von Personen und kleineren Wohnobjekten reicht eine ÜMA/EMA
(ÜMA: Überfallmeldeanlage) der Klasse A bzw. des Grads 2 mit mittlerer
Überwindungssicherheit und mittlerer Ansprechempfindlichkeit aus.
Verwenden Sie eine ÜMA/EMA der Klasse B, Grad 3 mit hoher Überwindungssicherheit
und mittlerer Ansprechempfindlichkeit, wenn Personen oder Wohnobjekte mit
erhöhter Gefährdung bzw. kleine Gewerbeobjekte oder öffentliche
Objekte überwacht werden sollen.
Zum Schutz von Personen, Gewerbe-, öffentlichen Objekten und Wohnobjekten
mit hoher Gefährdung sollten ÜMA/EMA der Klasse C, Grad 4, mit sehr
hoher Überwindungssicherheit und erhöhter Ansprechempfindlichkeit
gewählt werden.
Instandhaltung
Ein häufiges Problem bei Einbruchmeldeanlagen sind Falschalarmierungen.
Ursache hierfür sind:
- unsachgemäßer Einbau
- mangelnde Qualität der verwendeten Produkte (z.B. keine VdS-Zulassung)
- keine regelmäßige Inspektion und Wartung
Einbruchmeldeanlagen müssen regelmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen
(4 Inspektionen und 1 Wartung pro Jahr) entsprechend DIN VDE 0833 Teil 1 unterzogen
werden.
Diese Arbeiten dürfen nur durch entsprechend geschulte Elektrofachkräfte
durchgeführt werden.
Der Betreiber ist verantwortlich, dass diese Arbeiten durch eine entsprechende
Fachfirma in den genannten Zeitabständen durchgeführt werden.
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Komponenten einer
Alarmanlage |
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Komponenten einer
Alarmanlage |
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Platine eines
Übertragungsgerätes |
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Bildnachweis: Quelle
Telenot |
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Einbrecher beim Abtransport
des Diebesgutes |
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Oft wird durch ein Fenster
eingebrochen |
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Einbruch über ein
Kellerfenster |
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Einbruch über die
Hausfassade |
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Bildnachweis:
Bild 1 Quelle Indexa,
Bild 2,4 Quelle Panasonic
Bild 3 Quelle VdS |
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