Einbruchmeldetechnik
Einbruchmeldeanlagen bestehen im allgemeinen aus folgenden Komponenten:
Die Einbruchmelderzentrale
Sie wertet die Zustände aller angeschlossenen Überwachungssensoren
aus und alarmiert im Ernstfall über die Signalgeber Bewohner, Anlieger
und/oder über das Fernmeldenetz ein Wachunternehmen. Weiterhin besteht
die Möglichkeit, über Schaltausgänge verschiedene elektrische
Geräte anzusteuern (Scheinwerfer, Videoanlagen
usw.). Informationen über ausgelöste Melder und eventuelle Störungen
(z.B. Netzausfall) werden an der Zentrale oder einem dazugehörigen Bedienteil
angezeigt.
Die Überwachungssensoren
Sie werden an Schwachstellen des zu sichernden Objektes montiert. Ihnen liegen
je nach Überwachungsaufgabe verschiedene Funktionsprinzipien zugrunde.
Es finden im wesentlichen Verwendung:
- Bewegungsmelder: Sie dienen der Raumüberwaschung.
Ihre Reichweite ist abhängig vom Meldertyp. Ein Weitwinkelmelder besitzt
eine Reichweite von bis zu 15 m, hingegen ein Langstreckenmelder bis zu
60 m überwachen kann. Der am häufigsten eingesetzte Passiv-Infrarot-Bewegungsmelder
empfängt die Wärmestrahlung, die von Menschen ausgeht. Der menschliche
Körper hat eine durchschnittliche Oberflächentemperatur von ca.
25° C und sendet somit infrarote Strahlung (Wärmestrahlung) aus,
deren max. Intensität bei einer Wellenlänge von 9,4 µm liegt.
Ein im Melder eingebauter Sensor, ein sogenanntes Pyroelement, empfängt
diese Strahlung und leitet sie an die Melderelektronik weiter. Weiterhin
sind Melder gebräuchlich, die mit Ultraschall- oder Mikrowellen arbeiten,
wobei auch Kombinationen verschiedener Arbeitsprinzipien möglich sind,
um die Falschalarmsicherheit zu erhöhen.
- Glasbruchmelder: Sie werden mit speziellen Klebern auf
Glasflächen befestigt. Sie reagieren auf Schwingungen, die bei einem
Glasbruch entstehen: 0,1 bis 1 MHz. Ein Sensor, ähnlich einem Mikrofon,
setzt die Schwingungen in elektrische Impulse um und leitet sie an die Einbruchmeldezentrale
weiter. Des weiteren gibt es auch akustische Glasbruchmelder, die nicht
an der Fensterscheibe sondern an einem geeigneten Ort im zu sichernden Raum
montiert werden. Die darin enthaltene Elektronik reagiert auf bestimmte
akustische Glasbruchfrequenzen und leitet diese bei einem bestimmten Wert
an die Einbruchmeldezentrale weiter.
- Körperschallmelder: Sie arbeiten nach ähnlichem
Prinzip. Wird ein Gegenstand mit hartem Werkzeug angegriffen oder zerstört,
entstehen mechanische Schwingungen, welche in elektrische Impulse umgesetzt
und für eine Alarmmeldung genutzt werden.
- Magnetkontakte: Diese werden als Öffnungsmelder
eingesetzt und eignen sich zur Überwachung von Türen und Fenstern,
aber auch zur Sicherung von wertvollen Gegenständen, die transportabel
sind und mit deren Wegnahme gerechnet werden kann. Diese Sensoren bestehen
aus zwei Teilen, dem eigentlichen Kontakt und einem Permanentmagneten, welcher
auf beweglichen Teilen (z.B. Türblatt oder zu schützender Gegenstand
o.ä.) angebracht werden kann. Der Kontakt wird durch ein Glasröhrchen,
an dessen Enden Metallleitungen (Kontaktzungen) eingeschmolzen sind, die
sich im Röhrchen überlappen, ohne sich zu berühren, gebildet.
Durch Annäherung des Magneten werden die Kontaktzungen zusammengezogen
und schließen so den Stromkreis. Wird der Magnet entfernt (Tür
öffnet sich), trennen sich die Kontaktzungen und es wird Alarm ausgelöst.
- Riegelschaltkontakte: Werden auch Schließblechkontakte
genannt und sind mechanische Schalter, die durch Verschlusselemente (Schubriegel,
Einsteckschloss) betätigt werden. Sie überwachen somit den ordnungsgemäßen
Verschluss von Fenstern und Türen.
Die Schalteinrichtung
Diese sind für die Aktivierung der Einbruchmeldeanlage erforderlich und
in der Regel am Eingang des zu sichernden Objektes installiert. Das kann je
nach Einsatzfall und Kundenwunsch z.B. ein Blockschloss, ein Code-Tastgerät
oder ein Chipkartenleser sein. Beim Verlassen des Objektes durch den Betreiber
wird die Einbruchmeldeanlage scharfgeschaltet d.h. aktiviert und es erfolgt
eine akustische Quittierung. Bei scharfer Anlage löst jedes Betreten
des überwachten Bereiches einen Alarm aus. Erst bei unscharfer Anlage
kann das gesicherte Objekt wieder betreten und auch ein eventueller Alarm
an der Einbruchmeldezentrale gelöscht werden.
Der Signalgeber
Er dient zur örtlichen Alarmierung, welche akustisch mittels Sirene
im überwachten Metallgehäuse und optisch durch eine Blitzleuchte
erfolgt. Die Signalgeber werden an den Gebäudeaußenseiten außerhalb
des Handbereichs (Höhe min. 3 m) montiert. Die Einschaltdauer der akustischen
Außensignalgeber darf max. drei Minuten betragen.
Die Übertragungseinrichtung (ÜE)
Sie wird für die sogenannte stille Alarmierung eingesetzt. Diese Geräte
wählen über das Fernmeldenetz (ISDN, Analog oder Funk) eine oder
mehrere vorher eingespeicherte Telefonnummern und senden eine digitale Codefolge,
der über den Standort der Anlage und die Art der Meldung Auskunft gibt.
Deshalb ist es ratsam, ein solches Übertragungsgerät zu einem VdS-zertifizierten
Wachunternehmen „aufzuschalten“, weil nur diese Unternehmen über
entsprechende Empfangstechnik und Qualitätsstandards (DIN EN ISO 9001:2000)
verfügen. Ist eine Alarmweiterleitung an einen privaten Telefonanschluß
vorgesehen (z.B. Handy), so muss ein automatisches Wähl- und Ansagegerät
(AWAG) Verwendung finden. Dieses Gerät kann zum angerufenen Anschluss
einen vorher aufgenommenen Text übermitteln. Jedoch bietet die AWAG-Variante
keine Sicherheit der Übermittlung, da verschiedene Umstände (z.B.
Handy ohne Empfang, Anschluss besetzt oder niemand anwesend) diese vereiteln
können. Dagegen ist ein Wachunternehmen rund um die Uhr besetzt, Anrufe
werden automatisch entgegengenommen und alle relevanten Daten mit Zeitangaben
ausgedruckt. Welche Maßnahmen das Wachunternehmen im Ernstfall unternimmt,
ist abhängig von den speziellen Wünschen des Betreibers. (Benachrichtigung
von Eigentümer oder Polizei, Objektsicherung, Feststellung des Alarmierungsgrundes
usw.).
Die Aufschaltung auf ein Wachunternehmen ist kostenpflichtig.
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