Allgemeines
Definition
Feststellanlagen sind Geräte oder Gerätekombinationen, die geeignet
sind, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung
im Falle eines Brandes oder bei anderweitiger Auslösung, werden offenstehende Abschlüsse
selbsttätig durch die Schließmittel geschlossen.
Aufgaben und Funktionsprinzip
Bevor es zum Ausbruch eines offenen Feuers kommt, entsteht Rauch, der sich
im gesamten Gebäude verteilen kann. Er ist giftig, behindert die Sicht, macht somit Flucht- und
Rettungswege unpassierbar und erschwert den Einsatz der Rettungskräfte. Die wichtige Aufgabe, diese Ausbreitung
von Rauch zu verhindern, übernehmen Feststellanlagen.
Feststellanlagen sichern feuerhemmende Türen, die im täglichen
Betriebsablauf offen sein müssen. Sobald Rauch gemeldet wird, löst der Feststellmechanismus die arretierte
Tür. Die Feuerschutztüren schließen sich und verhindern das Ausbreiten von Brand- und Rauchgasen auf benachbarte Räume
und Gebäude und schränken die Ausweitung des Feuers ein.
Alternativ kann eine Feststellanlage auch manuell mit einem Handtaster ausgelöst
werden.
Der Gesetzgeber verlangt, dass Feuerschutzabschlüsse ständig geschlossen
sind.
Andererseits braucht man z. B. in Hotels, Kindergärten, Krankenhäusern
und Betrieben barrierefreie Durchgänge für ungestörten Publikumsverkehr und reibungslose
Betriebsabläufe.
Um eine hohe Sicherheit von Feststellanlagen gewährleisten zu können,
hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) Richtlinien festgelegt, in denen beschrieben wird, wie Feststellanlagen
geplant, betrieben, abgenommen und gewartet werden sollen. |
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Anwendungsbeispiel 1
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Anwendungsbeispiel 2 |
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Anwendungsbeispiel 3
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Schema einer Feststellanlage |
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Bildnachweis: Quelle Geze |
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