Komponenten
Eine Feststellanlage besteht mindestens aus:
- einem Brandmelder,
- einer Auslösevorrichtung,
- einer Feststellvorrichtung und
- einer Energieversorgung.
Eine Handauslösung ist nach DIBt Richtlinien nicht Bestandteil der Feststellanlage.
Sie wird im Zulassungsbescheid erwähnt aber nicht technisch definiert
oder mit einer Produktbezeichnung spezifiziert.
Ein Handauslösetaster ist somit Zubehör und nicht geprüfte
Systemkomponente. Er muss aber eine geeignete VDE-Zulassung besitzen.
Der Brandmelder
Brandmelder sind Teile einer Feststellanlage, die eine geeignete physikalische
und/oder chemische Kenngröße zur Erkennung eines Brandes in dem
zu überwachenden Bereich ständig oder in aufeinanderfolgenden Zeitintervallen
messen und an die Auslösevorrichtung melden (siehe Auch Kapitel Brandmeldeanlagen).
Üblich ist der Einsatz von optischen Rauchmelden.
Die Auslösevorrichtung
Die Auslösevorrichtung verarbeitet die von den Brandmeldern abgegebenen
Signale und löst bei Überschreiten eines bestimmten Schwellenwertes
einer Brandkenngröße die angeschlossene Feststellvorrichtung aus.
Die Feststellvorrichtung
Feststellvorrichtungen sind Vorrichtungen, welche die zum Schließen
erforderliche Energie in gespeichertem Zustand halten. Gebräuchliche
Feststellvorrichtungen sind elektromagnetische Systeme, wie Haftmagnete, Magnetventile
und Magnetkupplungen.
Die Energieversorgung
Die Energieversorgung dient der elektrischen Versorgung von Brandmeldern,
Auslösevorrichtungen, Feststellvorrichtungen und ggf. Zusatzeinrichtungen.
Die Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen sind Anlagen, in denen Signale von Brandmeldern selbsttätig
ausgewertet werden.
Teile einer Brandmeldeanlagen können als Auslösevorrichtung dienen.
Die Meldergruppe
Meldergruppe (früher: Melderlinie) ist die Zusammenfassung von Brandmeldern,
für die an der Anzeigeeinrichtung eine eigene Anzeige für Meldungen
und Störungen vorgesehen ist. Die Meldergruppe kann auch aus nur einem
Melder bestehen.
Die Schließmittel
Schließmittel sind Geräte, die dazu geeignet sind, bewegliche Abschlüsse
gegebenenfalls auch nach Ausfall von Fremdenergie selbsttätig zu schließen.
Gebräuchliche Geräte sind:
- Türschließer mit hydraulischer Dämpfung (TS) nach EN
1154 A,
- Automatik-Türschließer (ATS), DIN 18263 Teil 4,
- Federbänder,
- Kontergewichtsanlagen,
- Federseilrollen (in Federn gespeicherte Energie).
Feststellanlagen bedürfen der allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassung! |