Instandhaltung
Die Instandhaltung und regelmäßige Funktionskontrolle der Feststellanlage
durch den Betreiber ist eine wichtige Voraussetzung um eine einwandfreie Funktion
derselben zu garantieren.
Der Betreiber hat die Pflicht, mindestens einmal jährlich eine Prüfung
auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller
Geräte durch einen Sachkundigen zu veranlassen, sofern keine kürzere
Frist vorgegeben ist.
Die Richtlinien für Feststellanlagen fordern zusätzlich eine monatliche
Funktionsprüfung durch den Betreiber. Alle Instandhaltungsmaßnahmen
sind in einem geeigneten Betriebsbuch zu dokumentieren. |