| Instandhaltung 
      
 Die Instandhaltung und regelmäßige Funktionskontrolle der Feststellanlage 
  durch den Betreiber ist eine wichtige Voraussetzung um eine einwandfreie Funktion 
  derselben zu garantieren.
 Der Betreiber hat die Pflicht, mindestens einmal jährlich eine Prüfung 
    auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller 
    Geräte durch einen Sachkundigen zu veranlassen, sofern keine kürzere 
    Frist vorgegeben ist.  Die Richtlinien für Feststellanlagen fordern zusätzlich eine monatliche 
    Funktionsprüfung durch den Betreiber. Alle Instandhaltungsmaßnahmen 
    sind in einem geeigneten Betriebsbuch zu dokumentieren. |