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Instandhaltung
Instandhaltung

      

Die Instandhaltung und regelmäßige Funktionskontrolle der Feststellanlage durch den Betreiber ist eine wichtige Voraussetzung um eine einwandfreie Funktion derselben zu garantieren.

Der Betreiber hat die Pflicht, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte durch einen Sachkundigen zu veranlassen, sofern keine kürzere Frist vorgegeben ist.

Die Richtlinien für Feststellanlagen fordern zusätzlich eine monatliche Funktionsprüfung durch den Betreiber. Alle Instandhaltungsmaßnahmen sind in einem geeigneten Betriebsbuch zu dokumentieren.

 
 
Sicherheitssysteme Schneider & Müller GmbH G.-Hauptmann-Str. 15 D-03044 Cottbus Tel: +49(0)355 / 72 944 72 Fax: +49(0)355 / 72 944 99 eMail: info@sm-alarmanlagen.de