Die für Zutrittskontrollanlagen notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen
sind in der EN 50133-7 Abschnitt 9 festgehalten.
Eine Zutrittskontrollanlage „muss in vereinbarten Zeitintervallen inspiziert
und gewartet werden“
und „eine Instandhaltungsvereinbarung sollte mit einem entsprechend fachkundigen
Unternehmen für Instandhaltung“ abgeschlossen werden.
Eine falsche Sparsamkeit an dieser Stelle kann für den Betreiber sehr unangenehme
Folgen haben, wenn man berücksichtigt, dass die Zutrittskontrollanlage
massiv in den täglichen Betriebsablauf eingreift und ihn bei Fehlbedienungen
und Störungen stark beeinträchtigt.