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Aufbau und Funktion
Zutrittskontroll- technik
Instandhaltung
Allgemeines

Schutzziele und Aufgaben

Ein erhebliches Risiko sowohl in gewerblichen als auch in öffentlichen Einrichtungen stellt der ungehinderte Zutritt in diese Objekte durch fremde Personen dar.
Eine wesentliche Voraussetzung für ein umfassendes Sicherungskonzept ist daher die Festlegung der Zutrittsberechtigung.

Untermauert wird die Notwendigkeit durch:

  • Diebstahl,
  • Vandalismus,
  • Brandstiftung,
  • Wirtschaftsspionage,
  • Sabotage,
  • Terrorismus.


Vorteile der Zutrittskontrolle

Die Regelung des Personenflusses ist der größte Vorteil einer Zutrittskontrollanlage. Dieser wird nach folgenden Gesichtspunkten vorgenommen:

Wer? Nur eine fest definierte Personengruppe erhält den gewünschten Zutritt (z.B. mittels Chipschlüsselleser).

Wie? Dieser Personengruppe wird eine persönliche Berechtigung zugewiesen, mit der die jeweilige berechtigte Person Zutritt erhält.

Wann? Die Freigabe zum Zutritt kann zeitlich vorgegeben werden (z.B. nur Montag bis Freitag zu den Geschäftszeiten).

Wo? Die Berechtigung des Zutritts kann sich auf einzelne Bereiche oder sogar nur auf einzelne Türen beschränken und muss nicht für das gesamte Gebäude gelten.

Weitere Vorzüge sind:

  • Zutrittskontrolle mittels Identifikationsträger (materiell, geistig oder biometrisch) erlaubt eine Einzelidentifizierung der Benutzer. Für weitere Zwecke wie z.B. Zeiterfassung oder Betriebsdatenerfassung können diese Identifikationsträger ebenfalls benutzt werden.
  • Verlorene oder vergessene Identifikationsträger (wie z.B. Chipschlüssel oder Codes) können im System einfach gesperrt werden, ohne dass ganze Berechtigungssysteme geändert oder gegen andere Identifikationsträger ausgetauscht werden müssen.
  • Selbst ein misslungener Versuch der Benutzung eines Identifikationsträgers kann gespeichert oder sogar zu einer Alarmierung führen.
  • Eine zeitliche Einschränkung kommt zur örtlichen Zutrittskontrolle ebenfalls hinzu. Dies ermöglicht eine Filterung des Personenflusses nicht nur nach Personen sondern auch nach der Zeit.
  • Die Einzelidentifizierung und die Berücksichtigung von Zeit und Ort erlauben eine Aufnahme berechtigter Zutritte und unberechtigter Zutrittsversuche. Dies grenzt im Ernstfall den potentiellen Personenkreis sowie Tatort und Tatzeit ein. Weiterhin schützt und entlastet dies auch automatisch die meisten berechtigten Personengruppen.

Normen und Richtlinien

         

Normen auf deutscher und europäischer Ebene

  • EN 50133-1 / DIN VDE 0830 Teil 8-10 "Zutrittskontrollanlagen für Sicherungsanwendungen, Teil 1 Systemanforderungen"
  • EN 50133-2-1 / DIN VDE 0830 Teil 8-2-1 "Zutrittskontrollanlagen für Sicherungsanwendungen, Teil 2 - 1: Allgemeine Anforderungen an Anlagenteile"
  • EN 50133-7 / DIN VDE 0830 Teil 8-7 "Zutrittskontrollanlagen für Sicherungsanwendungen, Teil 7: Anwendungsrichtlinien"

VdS-Richtlinien

  • VdS 2358 "Richtlinien für Zutrittskontrollanlagen, Teil 1: Anforderungen"
  • VdS 2359 "Prüfmethoden für Anlageteile von Zutrittskontrollanlagen"
  • VdS 2367 "Richtlinien für Zutrittskontrollanlagen, Teil 3: Planung und Einbau"
  • VdS 2353 "Richtlinien für die Anerkennung von Errichterfirmen für Zutrittskontrollanlagen"
Beschlag mit Tastatur
Beschlag mit Tastatur
Bildnachweis: Quelle Seccor
 
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