Allgemeines
Schutzziele und Aufgaben
Ein erhebliches Risiko sowohl
in gewerblichen als auch in öffentlichen Einrichtungen stellt der ungehinderte
Zutritt in diese Objekte durch fremde Personen dar.
Eine wesentliche Voraussetzung für ein umfassendes Sicherungskonzept
ist daher die Festlegung der Zutrittsberechtigung.
Untermauert wird die Notwendigkeit durch:
- Diebstahl,
- Vandalismus,
- Brandstiftung,
- Wirtschaftsspionage,
- Sabotage,
- Terrorismus.
Vorteile der Zutrittskontrolle
Die Regelung des Personenflusses ist der größte Vorteil einer
Zutrittskontrollanlage. Dieser wird nach folgenden Gesichtspunkten vorgenommen:
Wer? Nur eine fest definierte Personengruppe erhält
den gewünschten Zutritt (z.B. mittels Chipschlüsselleser).
Wie? Dieser Personengruppe wird eine persönliche Berechtigung
zugewiesen, mit der die jeweilige berechtigte Person Zutritt erhält.
Wann? Die Freigabe zum Zutritt kann zeitlich vorgegeben
werden (z.B. nur Montag bis Freitag zu den Geschäftszeiten).
Wo? Die Berechtigung des Zutritts kann sich auf einzelne
Bereiche oder sogar nur auf einzelne Türen beschränken und muss
nicht für das gesamte Gebäude gelten.
Weitere Vorzüge sind:
- Zutrittskontrolle mittels Identifikationsträger (materiell, geistig
oder biometrisch) erlaubt eine Einzelidentifizierung der Benutzer. Für
weitere Zwecke wie z.B. Zeiterfassung oder Betriebsdatenerfassung können
diese Identifikationsträger ebenfalls benutzt werden.
- Verlorene oder vergessene Identifikationsträger (wie z.B. Chipschlüssel
oder Codes) können im System einfach gesperrt werden, ohne dass ganze
Berechtigungssysteme geändert oder gegen andere Identifikationsträger
ausgetauscht werden müssen.
- Selbst ein misslungener Versuch der Benutzung eines Identifikationsträgers
kann gespeichert oder sogar zu einer Alarmierung führen.
- Eine zeitliche Einschränkung kommt zur örtlichen Zutrittskontrolle
ebenfalls hinzu. Dies ermöglicht eine Filterung des Personenflusses
nicht nur nach Personen sondern auch nach der Zeit.
- Die Einzelidentifizierung und die Berücksichtigung von Zeit und
Ort erlauben eine Aufnahme berechtigter Zutritte und unberechtigter Zutrittsversuche.
Dies grenzt im Ernstfall den potentiellen Personenkreis sowie Tatort und
Tatzeit ein. Weiterhin schützt und entlastet dies auch automatisch
die meisten berechtigten Personengruppen.
Normen und Richtlinien
Normen auf deutscher und europäischer Ebene
- EN 50133-1 / DIN VDE 0830 Teil 8-10 "Zutrittskontrollanlagen für
Sicherungsanwendungen, Teil 1 Systemanforderungen"
- EN 50133-2-1 / DIN VDE 0830 Teil 8-2-1 "Zutrittskontrollanlagen
für Sicherungsanwendungen, Teil 2 - 1: Allgemeine Anforderungen an
Anlagenteile"
- EN 50133-7 / DIN VDE 0830 Teil 8-7 "Zutrittskontrollanlagen für
Sicherungsanwendungen, Teil 7: Anwendungsrichtlinien"
VdS-Richtlinien
- VdS 2358 "Richtlinien für Zutrittskontrollanlagen, Teil 1:
Anforderungen"
- VdS 2359 "Prüfmethoden für Anlageteile von Zutrittskontrollanlagen"
- VdS 2367 "Richtlinien für Zutrittskontrollanlagen, Teil 3:
Planung und Einbau"
- VdS 2353 "Richtlinien für die Anerkennung von Errichterfirmen
für Zutrittskontrollanlagen"
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