Rechtliche Grundlagen
Beim vorbeugenden baulichen Brandschutz stehen Sie als Architekt, Bauherr oder
Betreiber auch in der persönlichen Verantwortung. Auch für Menschenleben
und Sachwerte. In § 17 der Musterbauordnung ist z.B. festgehalten: „Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des
§ 1, Abs. 1, Satz 2 müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung
eines Brandes oder der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und
bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten
möglich sind.“
Und was nur wenige wissen: Auch im § 323 des Umweltstrafrechts sieht
man sogar die persönliche Haftung vor: „Wer bei Planung, Leitung
oder Ausführung eines Baues oder dem Abbruch eine Bauwerkes gegen die
allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib
und Leben eines anderen gefährdet, wird mit Gefängnis bis zu 5 Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.“
Planen Sie Ihren Brandschutz deshalb professionell. Überlasen Sie nichts
dem Zufall. Vertrauen Sie den Rauchschutz dem Fachmann an. Von der Planung
und Projektierung über die Ausführung bis zur Wartung.
Folgende Normen gelten für RWA-Anlagen:
- DIN 18232 RWA-Anlagen Baulicher Brandschutz im Industriebau,
- VdS 2098 RWA-Anlagen Richtlinien für Planung und Einbau,
- VdS 2159 RWA-Anlagen Anforderungen an Bauteile und Systeme.
|