Lebensretter Rauchmelder
Dem offenen Feuer geht meist eine lange Schwelbrandphase (z.B. durch ein
defektes Steckernetzteil) voraus. Genau hier ist das Einsatzgebiet des Rauchmelders.
Er detektiert rechtzeitig die Rauchgase, gibt ein lautes akustisches Signal
ab und lässt dem Betreiber eine in der Regel ausreichende Zeit um wirkungsvolle
Gegenmaßnahmen einzuleiten bzw. sich in Sicherheit zu bringen und ggf.
Hilfe zu holen.
Nach dem Übergang der Schwelbrandphase in den offenen Brand –
der sogenannten „Rauchdurchzündung“ – ist jedoch die
Katastrophe binnen weniger Minuten da. Wie gefährlich und schnell die
Brandausbreitung in
einem Wohnzimmer ist, zeigt das nebenstehende Zeitraffervideo. Es ist unter
Laborbedingungen entstanden und zeigt die vollständige Brandausbreitung
in einem nachgestellten Wohnzimmer innerhalb von
3 (!) Minuten. Bitte nicht nachmachen!!
Klicken Sie auf das oberste Bild in der rechten Spalte oder auf ,
um den Film zu starten.
Qualitätskriterien für Rauchmelder
Bei der Auswahl eines Rauchmelders sollten Sie unbedingt Wert auf ein vom
Verband der Schadenversicherer (VdS) geprüftes und zugelassenes Produkt
wert legen. Diese Produkte können Sie bei uns als VdS-zertifzierte Fachfirma
erwerben. (z.B. Heimrauchmelder ABUS, VdS-Nr. G 203075 für 9,99 EUR/Stück
zzgl. Mwst.)
Qualitätsmelder mit VdS-Prüfsiegel sprechen bereits bei einer Rauchdichte
von 1,1% im Raum an. Billigprodukte lösen oft erst bei tödlichen
Rauchkonzentrationen von 30% Rauchdichte im Raum Alarm aus.
Wie viele Rauchmelder braucht man? ... Das müssen Sie entscheiden.
Wollen Sie einen Mindestschutz, dann installieren Sie in
eingeschossigen Wohnungen zumindest einen Rauchmelder, am besten im Flur vor
dem Schlaf- bzw. Kinderzimmer, in mehrgeschossigen Wohnungen auf jeder Etage
einen.
Wollen Sie optimalen Schutz, dann installieren Sie in jedem
Raum (außer in Bad und Küche) und auf jeder Etage einen Rauchmelder.
Da der Rauch nach oben steigt, ist der Melder an der Decke möglichst
in Raummitte zu installieren. Heimrauchmelder bilden eine autonome Einheit
und können durch ihren Batteriebetrieb ohne großen Aufwand fast
überall installiert werden. Zusätzlich zu Wohnungen und Häusern,
können mit Heimrauchmeldern noch Ferienwohnungen, Wohnmobile und Boote
überwacht werden. Die genauen Vorschriften für Heimrauchmelder sind
in der DIN 14676 verankert.
Wann werden Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben?
Was seit Jahren z. B. in den USA und Skandinavien gesetzlich vorgeschrieben
ist, hält nun auch in Deutschland Einzug. In verschiedenen Bundesländern
(siehe nebenstehende Karte) sind
Rauchmelder für Wohnungen und Wohnhäuser nun mittlerweile gesetzlich
vorgeschrieben (Stand Februar 2010).
Die verschiedenen Informations- und Aufklärungskampagnen haben bisher
nicht zu einer flächendeckenden Ausstattung von Rauchmeldern in Privathaushalten
geführt. Dies hat die Politik erkannt und die gesetzliche Verpflichtung
zur Installation von Rauchmeldern in den Landesbauordnungen der jeweiligen
Bundesländer geregelt:
- Hessen (Paragraph 13 Abs. 1): Rauchmelderpflicht gilt für alle Neubauten
mit Wohnnutzung. Für bestehende Wohnungen gibt es eine Nachrüstfrist
bis Ende 2014.
- Hamburg (Paragraph 45 Abs. 6): Alle Wohnungen müssen ohne Ausnahme
bis zum 31.12.2010 mit Rauchmeldern ausgerüstet sein.
- Schleswig-Holstein (Paragraph 52 Abs. 7): Hier müssen langfristig
bis Ende 2009 alle Wohnungen über Warngeräte verfügen.
- Saarland (Paragraph 46 Abs. 4): Rauchmelderpflicht gilt für alle
Neubauten mit Wohnnutzung.
- Rheinland-Pfalz (Paragraph 44 Abs. 8): Rauchmelderpflicht gilt nur für
Neubauten die nach dem 22.12.2003 genehmigt wurden. Altbauten bleiben hierbei
unberücksichtigt.
In Hessen geht man dabei noch weiter. Im §13 Absatz 5 der Landesbauordnung
von Hessen heißt es:
"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure,
über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils
mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut
oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt
und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend
auszustatten."
Mit dieser Regelung müssen auch bestehende Wohnungen mit Rauchmeldern
nachgerüstet werden.
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